4,99 €*
inkl. MwSt
4,19 €
zzgl. MwSt
Lieferzeit 2-4 Werktage
Produktinformationen "Hekatron Hinweisschild für Feuer- und Rauchschutztüren"
Hekatron Hinweisschild für Feuer- und Rauchschutztüren
Das Hekatron Hinweisschild ist ein Kennzeichnungsschild für Feuer- und Rauchschutztüren mit Feststellanlage, das die Tür als Feuerschutzabschluss ausweist und auf das Verbot des Blockierens hinweist.
- Kennzeichnet die Tür als Feuerschutzabschluss mit Feststellanlage
- Weist darauf hin, dass die Tür nicht verkeilt oder blockiert werden darf
- Offenhalten ausschließlich über die zugelassene Feststellanlage
- Gut sichtbar an oder neben der Tür anzubringen
- Im IW-Set RS (7001949) enthalten, hier einzeln zur Nachbestellung
- Herstellerartikelnummer 3.710.691
Technische Daten
Kennzeichnung und Normen-Bezug
| Artikel | Hekatron Hinweisschild für Feuer- und Rauchschutztüren |
| Hersteller-Artikelnummer | 3.710.691 |
| Verwendung | Kennzeichnung eines Feuerschutzabschlusses mit Feststellanlage |
| Kernaussage | Tür nicht verkeilen, blockieren oder dauerhaft offenhalten |
| Anbringungsort | gut sichtbar an oder neben der Tür |
| Norm-Kontext | DIBt-Bauartgenehmigung, DIN 14677-1, DIN 14677-2 |
| Norm-Kontext der Anlage | DIN EN 1155 (Feststellvorrichtungen), DIN EN 14637 (Feststellanlagen) |
| Enthalten in | IW-Set RS (7001949) |
| Ergänzende Kennzeichnung | Abnahmeschild FSA (3.740.888) |
| Typische Anlagenkomponenten | ORS 142 Rauchschalter, TDS 247 Thermo-Differential-Schalter, THM 425 Haftmagnet |
Anwendung
Einsatzbereich und Normen-Kontext
Anwendungsbereich: Ein Feuerschutzabschluss erfüllt seine Funktion nur, wenn er im Brandfall selbsttätig schließen kann. Das Hinweisschild richtet sich deshalb an alle Personen, die die Tür im Alltag nutzen, und macht deutlich, dass das Türblatt nicht verkeilt, mit Möbeln blockiert oder durch Haken dauerhaft offengehalten werden darf. Offengehalten wird die Tür ausschließlich über die zugelassene Feststellanlage nach DIN EN 14637, die im Alarmfall den Haltestrom zum Haftmagneten unterbricht.
Typische Einsatzorte sind Flure, Treppenhäuser und Brandabschnittstüren in Verwaltungsgebäuden, Schulen, Kliniken und Industriebauten. Sinnvoll ist die Kennzeichnung auf beiden Türseiten, damit sie aus beiden Laufrichtungen erkennbar bleibt. Ausgelöst wird die Feststellanlage über einen Melder wie den Hekatron ORS 142 Optischer Rauchschalter">ORS 142 oder den Hekatron TDS 247 Thermo-Differential-Schalter">TDS 247, gehalten wird die Tür von einem Haftmagneten wie dem Hekatron THM 425 Türhaftmagnet">THM 425 nach DIN EN 1155. Zusammen mit dem Hekatron Abnahmeschild FSA">Abnahmeschild und den Protokollen aus dem Hekatron IW-Set RS Inbetriebnahme- und Wartungsset">IW-Set RS ist die Anlage damit vollständig gekennzeichnet und dokumentiert.
Häufige Fragen
Warum muss eine Brandschutztür gekennzeichnet werden?
Ein Feuerschutzabschluss schützt nur, wenn er im Brandfall schließt. In der Praxis werden solche Türen häufig verkeilt oder mit Gegenständen blockiert, weil Nutzer den Zweck nicht kennen. Das Hinweisschild macht die Funktion sichtbar und benennt das Verbot, die Tür dauerhaft offenzuhalten. Zulässig ist das Offenhalten ausschließlich über eine Feststellanlage nach DIN EN 14637.
Wo wird das Schild angebracht?
Gut sichtbar an oder unmittelbar neben der Feuer- oder Rauchschutztür. Sinnvoll ist die Anbringung auf beiden Türseiten, damit der Hinweis aus beiden Laufrichtungen erkennbar ist. Die Fläche des Türblatts eines Feuerschutzabschlusses darf dabei nicht durchbohrt werden, die zulässige Befestigung ergibt sich aus dem Verwendbarkeitsnachweis des Abschlusses.
Was ist der Unterschied zum Abnahmeschild?
Das Hinweisschild richtet sich an die Nutzer der Tür und erklärt das Verhalten im Alltag. Das Abnahmeschild FSA (3.740.888) richtet sich an Fachkräfte und Sachverständige und dokumentiert nach DIN 14677-1, wer die Anlage wann abgenommen hat. Beide Schilder werden an derselben Anlage benötigt.
Ist das Schild im IW-Set enthalten?
Ja. Das Hinweisschild ist Teil des Hekatron IW-Set RS (7001949) zusammen mit Abnahmeprotokoll, Abnahmeschild, Wartungs- und Kontrollprotokollen sowie der Bauartgenehmigung. Dieser Einzelartikel deckt den Nachbestellfall ab, etwa bei einer zweiten Tür oder nach Renovierungsarbeiten.
Wer prüft die gekennzeichnete Anlage?
Der Betreiber führt nach DIN 14677-1 die monatliche Funktionsprüfung durch, die jährliche Fachprüfung übernimmt eine Fachkraft nach DIN 14677-2. Optische Rauchschalter wie der ORS 142 sind zusätzlich nach 8 Jahren zu tauschen. Alle Prüfungen werden im Prüfbuch der Anlage dokumentiert.
📖 Ratgeber zum Thema
Sie finden im Feststellanlagen-Ratgeber eine ausführliche Anleitung zu Normen, Prüfintervallen, Tauschzyklen und Abnahme.