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📖 Ratgeber zum Thema

Sie finden im Feststellanlagen Ratgeber 2026 eine ausführliche Anleitung mit Normen, Auswahlhilfen und Wartungs-Tipps.

Feststellanlagen: Brandschutztüren zulässig offen halten

Eine Feststellanlage hält eine Brand- oder Rauchschutztür im Alltag offen und schließt sie im Brandfall automatisch. Sie ist die einzige zulässige Möglichkeit, eine selbstschließende Brandschutztür dauerhaft offen zu halten. Keile, Haken und normale Türfeststeller sind dort verboten. Im Sortiment finden Sie 83 Artikel von Hekatron, dormakaba und GEZE.

  • Bauartgenehmigung des DIBt ist Pflicht, die Anlage wird als Ganzes zugelassen
  • Vier Bestandteile: Auslösevorrichtung, Feststellvorrichtung, Energieversorgung, Handauslösung
  • Ruhestromprinzip: fällt der Strom aus, schließt die Tür
  • Prüfung: monatlich durch eingewiesene Person, jährlich durch eine Fachkraft nach DIN 14677-2
  • Rauchschalter tauschen nach 8 Jahren, unabhängig vom Zustand

Woraus eine Feststellanlage besteht

BestandteilAufgabeBeispiele
AuslösevorrichtungErkennt Rauch oder Wärme und gibt die Tür freiRauchschalter wie Hekatron ORS 142, GEZE GC 152, Dorma RM-N
FeststellvorrichtungHält die Tür offen, solange Spannung anliegtHaftmagnete oder Gleitschienen mit Feststellung
EnergieversorgungVersorgt die Anlage, meist 24 V DCZentralen wie Hekatron FSZ, GEZE RSZ, dormakaba RMZ
HandauslösungErmöglicht das manuelle SchließenHandtaster an der Tür
TürschließerSchließt die Tür nach der Auslösung sicherModelle nach DIN EN 1154, siehe Türschließer

Wann ist eine Feststellanlage vorgeschrieben?

Immer dann, wenn eine Tür brandschutztechnisch selbstschließend sein muss, im Betrieb aber offen stehen soll. Typisch sind Flure in Pflegeheimen und Schulen, Durchgänge in Produktion und Logistik sowie Treppenraumtüren mit hohem Publikumsverkehr.

Maßgeblich sind DIN 14677-1 und -2 für die Instandhaltung sowie DIN EN 14637 für elektrisch gesteuerte Feststellvorrichtungen. Die Anlage braucht eine Bauartgenehmigung des Deutschen Instituts für Bautechnik. Zugelassen wird dabei nicht das Einzelteil, sondern die Kombination. Bauteile verschiedener Hersteller lassen sich deshalb nicht frei mischen.

Die vier Anlagentypen nach DIN 14677-1

TypBeschreibung
Typ 1Autarke Anlage, die Auslösung sitzt ausschließlich in der Feststellanlage. Der Normalfall im Bestand.
Typ 2Eingebunden in eine Brandmeldeanlage. Zusätzlich gilt VDE 0833-2.
Typ 3Mit Kopplung an Förderanlagen, etwa Lichtschranken an Förderbändern.
Typ 4Kombination aus Brandmeldeanlage und Förderanlage.

Prüfung und Wartung

IntervallUmfangWer
MonatlichFunktionsprüfung: Melder auslösen, die Tür muss sicher schließenEingewiesene Person
VierteljährlichGleicher Umfang, zulässig nach zwölf fehlerfreien MonatsprüfungenEingewiesene Person
JährlichVollständige Fachprüfung mit ProtokollFachkraft nach DIN 14677-2

Optische Rauchschalter werden nach acht Jahren getauscht, unabhängig vom äußeren Zustand. Sie lassen sich weder reinigen noch öffnen. Zur Prüfung dient Prüfaerosol, Thermoschalter werden mit warmer Luft ausgelöst.

Nach Hersteller

  • Hekatron: 46 Artikel, Zentralen der FSZ- und RSZ-Reihe, Rauchschalter ORS 142, Türhaftmagnete THM.
  • GEZE: 16 Artikel, Rauchschalterzentralen RSZ, Melder der GC-Reihe, Haftmagnete und Gegenplatten.
  • dormakaba: Rauchmelderzentrale RMZ, Melder RM-N, Haftmagnet EM 500 und Gleitschienen mit Feststellung.

Häufige Fragen zu Feststellanlagen

Darf ich eine Brandschutztür mit einem Keil offen halten?
Nein. Eine Brandschutztür muss selbstschließend sein. Offen gehalten werden darf sie ausschließlich durch eine zugelassene Feststellanlage, die im Brandfall automatisch auslöst. Keile und einfache Feststeller sind unzulässig.


Was passiert bei Stromausfall?
Die Tür schließt. Feststellanlagen arbeiten im Ruhestromprinzip: Der Haftmagnet hält die Tür nur, solange Spannung anliegt. Fällt die Versorgung aus, gibt er sie frei.


Wie oft muss eine Feststellanlage geprüft werden?
Monatlich durch eine eingewiesene Person, jährlich durch eine Fachkraft nach DIN 14677-2. Nach zwölf fehlerfreien Monatsprüfungen darf auf vierteljährlich umgestellt werden. Die Ergebnisse werden dokumentiert.


Kann ich Bauteile verschiedener Hersteller kombinieren?
Grundsätzlich nein. Die Bauartgenehmigung gilt für die geprüfte Kombination. Wer Komponenten mischt, verliert die Zulassung der Anlage. Beim Austausch also innerhalb des Herstellersystems bleiben.


Wann muss der Rauchschalter getauscht werden?
Nach acht Jahren, so sieht es DIN 14677 vor. Der Melder altert unabhängig von seiner Verschmutzung. Bei Funkmeldern begrenzt zusätzlich die Batterie die Lebensdauer.


Was ist der Unterschied zum Rauchwarnmelder in der Wohnung?
Ein Rauchwarnmelder alarmiert Personen und hat eine eigene Batterie. Ein Rauchschalter in einer Feststellanlage alarmiert niemanden, sondern schaltet die Feststellung ab. Beide sind nicht gegeneinander austauschbar.

Normen, Abnahme und Wartung im Detail erklärt der Feststellanlagen Ratgeber.