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Fluchtwegsicherung: Notausgänge sichern, ohne sie zu verschließen

Fluchtwegsicherungen melden, wenn eine Notausgangstür unberechtigt geöffnet wird, ohne den Fluchtweg zu behindern. Sie sind die zulässige Antwort auf missbräuchlich genutzte Fluchttüren.

  • Der Fluchtweg bleibt frei, gesichert wird durch Alarm, nicht durch Verriegelung
  • ArbStättV § 4 und ASR A2.3 als rechtlicher Rahmen
  • Einsatz zusammen mit Panikverschlüssen nach DIN EN 1125 oder DIN EN 179
  • 149 Artikel, davon 102 von GfS aus Hamburg (Teil der ASSA ABLOY Gruppe) und 47 von AlertLatch aus Neuss
  • Typisch in Schulen, Kliniken, Hotels und öffentlichen Gebäuden

Das Grundproblem jeder Fluchttür

Eine Fluchttür muss im Notfall jederzeit und ohne Hilfsmittel zu öffnen sein. Genau das macht sie im Alltag angreifbar: Sie wird als bequemer Ausgang benutzt, für Rauchpausen, für den kurzen Weg zum Auto, im schlimmsten Fall zum Hinaustragen von Ware.

Verriegeln darf man sie deshalb trotzdem nicht. Die Lösung ist eine Sicherung, die den Missbrauch meldet statt ihn zu verhindern: Wer die Tür öffnet, löst einen Alarm aus. Der Fluchtweg bleibt frei, die unberechtigte Nutzung fällt sofort auf.

Welche Lösung passt wozu?

LösungWofür
TürwächterSitzt direkt am Drücker oder Stangengriff. Wer betätigt, löst Alarm aus. Die verbreitetste Lösung an Fluchttüren.
FluchttürhaubenEine Haube über dem Notbedienelement. Beim Abheben ertönt der Alarm.
GfS DEXCONAlarmgeber in drei Ausführungen: für Türen und Fenster, für Stangengriffe und für Druckstangen.
GfS TagalarmÜberwacht Tür oder Fenster über einen Reed-Kontakt und schlägt bei unbefugtem Öffnen Alarm.
ZubehörErsatzteile wie Auslösemechanismen, Hupen, Einschübe und Montageplatten.

Der rechtliche Rahmen

Maßgeblich sind die Arbeitsstättenverordnung in § 4 und die Technische Regel ASR A2.3 für Fluchtwege und Notausgänge. Beide verlangen, dass Fluchtwege jederzeit benutzbar sind.

Fluchtwegsicherungen erfüllen diese Anforderung, weil sie die Tür nicht verschließen. Eingesetzt werden sie zusammen mit Panikverschlüssen nach DIN EN 1125 oder Notausgangsverschlüssen nach DIN EN 179, siehe auch Panikschloss-Funktionen.

Häufige Fragen

Darf ich eine Fluchttür abschließen, wenn sie missbraucht wird?
Nein. Eine Fluchttür muss jederzeit ohne Hilfsmittel zu öffnen sein. Zulässig ist nur eine Sicherung, die den Missbrauch meldet, also ein Alarm.


Was ist der Unterschied zwischen Türwächter und Fluchttürhaube?
Der Türwächter sitzt am Drücker oder Stangengriff und löst bei Betätigung aus. Die Haube deckt das Notbedienelement ab und alarmiert, sobald sie abgehoben wird.


Brauche ich Strom für eine Fluchtwegsicherung?
Das hängt vom Modell ab. Türwächter arbeiten batteriebetrieben, der Tagalarm wird über ein Netzteil versorgt. Die Angaben stehen auf der jeweiligen Produktseite.


Wo werden solche Sicherungen eingesetzt?
Überall dort, wo Fluchttüren im Alltag missbraucht werden: Schulen, Kliniken, Pflegeheime, Hotels, Einzelhandel und öffentliche Gebäude.

Grundlagen erklärt der Sicherheitstechnik Ratgeber.

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