DIN 18250 Einsteckschlösser für Feuerschutz- und Rauchschutztüren
Die DIN 18250 ist eine Norm für Schlösser, konkret für Einsteckschlösser an Feuerschutz- und Rauchschutztüren.
Die Norm DIN 18250 ist in Deutschland schon länger bekannt und wurde nun überarbeitet. Diese Überarbeitung war nötig geworden, damit es einen Bezug zur DIN EN 12209 für Schlösser und Baubeschläge gibt. Diese europäische Norm gilt für mechanisch betätigte Schließbleche und Schlösser. Sie enthält auch alle Vorschriften zu den nötigen Prüfverfahren und Anforderungen. Zudem passt die überarbeitete DIN 18250 zu den nationalen Restnormen der Gruppe DIN 18251-1 bis -3. Diese gelten für Einsteckschlösser an gefälzten Türen (18251-1), für Rohrrahmenschlösser (18251-2) und für Mehrfachverriegelungen (18251-3).
Der Geltungsbereich der Norm erstreckt sich auf Einsteckschlösser für einflügelige Türen sowie auf Einsteckschlösser für zweiflügelige Türen am Gangflügel. Wenn Schlösser dieser Norm entsprechen, erfüllen sie die Voraussetzung für einen sicheren Betrieb von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen bestimmter Bauarten auch im Brandfall. Der Einbau der Schlösser nach dieser DIN ist in Deutschland in den bauaufsichtlichen Zulassungen für Feuerschutzabschlüsse geregelt. Für den Einbau ist zu beachten, dass diese 18250-Schlösser nicht in Fluchttüren eingebaut werden dürfen. Hierfür gelten die DIN EN 1125 und die DIN EN 179. Allerdings kann ein Schloss die Anforderungen sowohl der 18250 als auch der EN 179 oder EN 1125 erfüllen. Das Schloss ist dann entsprechend gekennzeichnet.