Technischer RatgeberFeststellanlagen & Brandschutz
Was bedeutet feuerhemmend bei Türen und Schlössern?
- Eine feuerhemmende Tür ist ein Feuerschutzabschluss: Sie verhindert, dass sich ein Brand zwischen Brandabschnitten ungehindert ausbreitet.
- Solche Türen müssen für diesen Zweck geprüft und zugelassen sein und selbsttätig schließen.
- In Herstellerunterlagen stehen Bezeichnungen wie T 30, T 60, T 90 oder EI2 30, EI2 60, EI2 90.
- Beschläge brauchen eine eigene Eignung für Feuerschutztüren und müssen zum Verwendbarkeitsnachweis der Tür passen.
- Offen halten nur mit zugelassener Feststellanlage. Keile und mechanische Feststeller sind an Brand- und Rauchschutztüren verboten.
Feuerhemmend heißt eine Tür, die als Feuerschutzabschluss geprüft und zugelassen ist und im Brandfall verhindert, dass sich das Feuer ungehindert in den nächsten Brandabschnitt ausbreitet. Solche Türen und Tore sitzen in Brandabschnittswänden und müssen nach Vorschrift selbstschließend sein. Damit das im Ernstfall funktioniert, kommt es nicht nur auf das Türblatt an, sondern auch auf Schloss, Bänder, Türschließer und eine eventuelle Feststellung. Dieser Beitrag erklärt die Bezeichnungen und was sie für Beschläge bedeuten.
Was bedeutet feuerhemmend bei einer Tür?
Eine Feuerschutztür verhindert das Weiterschreiten des Brandes zwischen Brandschutzabschnitten. Laut dem Beschlaghersteller WSS sind feuerhemmende Türen mit einer Kennzeichnung versehen, aus der die geprüfte Widerstandszeit hervorgeht. Ob eine Tür das leistet, wird an der kompletten Tür geprüft: Die Feuerwiderstandsprüfung für Feuerschutzabschlüsse beschreibt die EN 1634-1, für Rauchschutzabschlüsse die EN 1634-3. Leistungserklärungen für Beschläge an Feuerschutztüren nennen dabei zwei Kriterien: E für den Raumabschluss und I für die Wärmedämmung.
Für Ausführung und Klassifizierung von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen sind in Deutschland unter anderem DIN 4102 (insbesondere Teil 2 und 5) bzw. die Nachfolgenormen in Verbindung mit DIN EN 16034 maßgeblich, dazu DIN 18093 für Feuerschutzabschlüsse und DIN 18095 für Rauchschutztüren, soweit im jeweiligen Bundesland noch bauaufsichtlich eingeführt. Feuerschutz und Rauchschutz sind dabei getrennte Eigenschaften: Unterlagen sprechen von „Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“.
Feuerhemmende Tür: Bezeichnungen T 30, T 60, T 90 und EI2
In Datenblättern und Zulassungslisten begegnen Ihnen feuerhemmende Türen unter Klassenbezeichnungen. Die Zahl gibt die geprüfte Widerstandszeit in Minuten an. Beispiele aus den Unterlagen der Hersteller:
| Bezeichnung | So steht es in Herstellerunterlagen |
|---|---|
| T 30 | „Schiebetürsystem für Brandschutztüren mit der Feuerwiderstandsklasse T30“ |
| T 30 und T 60 | „Einsatzbereich Feuerschutz-Drehtüren T30 und T60“ (Hitzeschutzverriegelung, geprüft nach DIN EN 1634-1) |
| T 30, T 60, T 90 | Türtypen in einer Freigabeliste für Türdämpfer, etwa „T 30-1-FSA“, „T 60-1“, „T 90-1-RS-FSA“ |
| EI2 30, EI2 60, EI2 90 | Türtypen derselben Liste, etwa „EI2 30-1“, „EI2 60-1“, „EI2 90-1“ |
Welche Klasse Ihre Tür hat, steht auf ihrer Kennzeichnung und im Verwendbarkeitsnachweis des Türherstellers. Dort ist auch festgelegt, welche Beschläge an dieser Tür zulässig sind.
Was das für Beschläge bedeutet
Eine feuerhemmende Tür ist nur zusammen mit ihren Beschlägen geprüft. Änderungen sind nur im Rahmen der „Zulässigen Änderungen an Feuerschutzabschlüssen“ möglich, die als Anlage Bestandteil der jeweiligen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung sind; darüber hinaus sind ohne weitere Nachweise keine zulassungskonformen Änderungen möglich. Für Beschläge heißt das zweierlei: Sie brauchen eine eigene Eignung für Feuerschutztüren, und sie müssen zum Verwendbarkeitsnachweis der Tür passen.
| Beschlag | Woran Sie die Eignung erkennen |
|---|---|
| Türschließer | Klassifizierung nach EN 1154, 4. Stelle: Klasse 1 = geeignet zur Verwendung an Feuer- und Rauchschutztüren; Leistungserklärungen nennen als Verwendungszweck „selbstschließende Feuer- und Rauchschutztüren“ |
| Türdrücker | Klassifizierung nach EN 1906, 4. Stelle Feuerbeständigkeit: Klassen B bis D geeignet für Rauch- und Feuerschutztüren, Klasse A nur für Rauchschutztüren |
| Schloss | Austausch an der eingebauten Tür nur nach Abstimmung mit dem Türhersteller und nur durch ein geeignetes, selbst verriegelndes Schloss mit Falle und bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis, das in die vorhandene Schlosstasche passt, ohne Änderung an Schließblech und Türblatt |
| Bänder | für Feuerschutztüren genormte Federbänder und Konstruktionsbänder nach DIN 18272 |
| Paniktürverschluss | Leistungserklärung mit Feuerwiderstandsfähigkeit E (Raumabschluss) und I (Wärmedämmung) für Feuerschutztüren |
| Türdämpfer | eigene bauaufsichtliche Zulassung und Eintrag im Verwendbarkeitsnachweis der Tür, siehe Montage-Freigaben |
Am Beispiel des Türdämpfers zeigt sich, wie streng das ist: Selbst ein zugelassener Dämpfer darf an einer Feuer- oder Rauchschutztür nur verwendet werden, wenn er zusammen mit dieser Tür nachgewiesen und in deren Verwendbarkeitsnachweis aufgeführt ist. Welche Größe ein Türschließer nach EN 1154 haben muss, erklärt der Beitrag DIN EN 1154 und EN-Größe, passende Modelle finden Sie unter Türschließer.
Darf eine feuerhemmende Tür offen stehen?

Zentrale, Melder, Haftmagnet mit Ankerplatte und Handauslösetaster einer Feststellanlage. Abbildung aus dem DICTATOR-Prospekt Brandschutztechnik.
Nur mit einer zugelassenen Feststellanlage. Wird eine Brandschutztür mit einem Keil oder Ähnlichem offen gehalten, kann sie ihre Funktion im Brandfall nicht erfüllen. Keile und mechanische Feststeller sind an Brand- und Rauchschutztüren deshalb verboten. Eine Feststellanlage hält die Tür im Normalbetrieb offen und sorgt im Brandfall dafür, dass sie automatisch schließt. Sie macht die Funktion der Schließmittel kontrolliert unwirksam und führt im Brand- und Störfall sowie bei Handauslösung die nötigen Schritte zum Schließen aus.
Eine Feststellanlage besteht aus diesen Teilen:
- Energieversorgung und Auslösevorrichtung: die Zentrale, die die 24-V-DC-Versorgung sicherstellt und die Brandmelder auswertet.
- Brandmelder: Rauch- und/oder Wärmemelder melden einen Brandfall an die Zentrale.
- Feststellvorrichtung: ein Elektrohaftmagnet mit Ankerplatte hält die Tür offen und gibt sie im Alarmfall frei.
- Handauslösetaster: gut sichtbar neben der Tür, um die Tür von Hand zu schließen und die Feststellung zu prüfen.
Alles zu Aufbau, Abnahme und Auswahl steht im Feststellanlagen-Ratgeber, Komplettanlagen und Einzelteile unter Feststellanlagen. Mechanische Türfeststeller sind nur für Türen ohne Brand- und Rauchschutzanforderung gedacht, mehr dazu im Türfeststeller-Ratgeber.
Häufige Fragen
Was bedeutet feuerhemmend?
Eine feuerhemmende Tür ist ein geprüfter und zugelassener Feuerschutzabschluss. Sie verhindert für die geprüfte Widerstandszeit, dass sich ein Brand ungehindert in den nächsten Brandabschnitt ausbreitet, und muss selbsttätig schließen.
Was heißt T 30 bei einer Tür?
T 30 ist eine Feuerwiderstandsklasse für Feuerschutztüren. Die Zahl nennt die geprüfte Widerstandszeit in Minuten. In Herstellerunterlagen finden Sie auch Bezeichnungen wie EI2 30.
Darf ich an einer feuerhemmenden Tür beliebige Beschläge verbauen?
Nein. Schloss, Bänder, Türschließer und Feststellung müssen für Feuerschutztüren geeignet sein und zum Verwendbarkeitsnachweis der Tür passen. Ohne weitere Nachweise sind keine zulassungskonformen Änderungen möglich.
Darf eine feuerhemmende Tür offen stehen?
Nur mit einer zugelassenen Feststellanlage, die im Brandfall automatisch auslöst. Keile und mechanische Feststeller sind verboten.
Darf ich an einer feuerhemmenden Tür einen Türdämpfer nachrüsten?
Nur eine zugelassene Ausführung, beim Dictator V 1600 also den V 1600 F mit 80 N oder den V 1600 mit 50 N, und nur, wenn die Türenzulassung oder eine Herstellererklärung des Türherstellers die Montage erlaubt.